Austin-Vorstand der Immobilienagenten reagiert zu den Antitrustansprüchen durch FTC Organisation hebt Richtlinie nicht mehr in Wirklichkeit, nie gerichtete Vermittler des begrenzten Services hervor
RISMEDIA, 17. Juli 2006 - die Bundesgeschäftskommission letzte Woche gab eine Nachrichtenfreigabe heraus, die eine freiwillige Vereinbarung mit Austin-Vorstand der Immobilienagenten verkündet, die (ABoR) nicht mehr auf einer Richtlinie in Wirklichkeit an der Organisation bezogen wurden. Vorher am 31. Mai 2005 hergestellt worden, dann am 31. August 2005 widerrufen drei Monate später, verhinderte die Richtlinie Häuser unter „exklusiven agenturauflistungen“ an auf Web site Verbraucher der Organisation, AustinHomeSearch.com gekennzeichnet werden.
David M., der, Präsident und CEO des Austin-Vorstands der Immobilienagenten, Stellung genommen worden zu der Ansage, „als Verbindung Pflege ist, die stützt Mitglieder aller Geschäftsmodelle, glauben wir, dass die Annäherung, die in der FTC-Regelung umrissen wird, korrekt ist. Jedoch glauben wir auch, dass das Pressekommuniqué des FTCS verfälschte den Zweck der ABoR Richtlinie.“
Pflegefortgefahren, „die Richtlinie wurde zuerst, zu garantieren hergestellt, dass unsere Verbraucher Web site verwendet wurde, um Auflistungen zu den Nutzenmitgliedern zu fördern. Wir verwirklichten jedoch dass die Richtlinie verwirrend war und arbeitete nicht, sowie wir beabsichtigt hatte, die war, warum sie so schnell widerrufen wurde. Wir sind enttäuscht, dass das Pressekommuniqué des FTCS andeutet, dass wir vom Vergehen schuldig sind -- welches die Vereinbarung ausdrücklich widerspricht -- und dass der Geist von Mitarbeit, mit dem der FTC und das ABoR über den Zustimmungauftrag verhandelten, übersetzte nicht zur allgemeinen Aussage des FTCS.“
Als diese fragliche Richtlinie hergestellt wurde, wendete sich sie an alle Mitglieder des Austin-Vorstands der Immobilienagenten, unabhängig davon die Dienstleistungen, die sie beschlossen zu erbringen. Exklusive agenturauflistungen enthalten ungefähr 3% von den Gesamteigentumauflistungen, die im ABoR Anhandgeben- eines Grundstücks an mehrere Maklerservice enthalten werden. |