Tadelloser Unterlieferant wurde bestraft Amerikanische Unterlieferanten-Vereinigung
ALEXANDRIA, VA. - Sich vorstellen, dass Sie der Angestellte eines Aufbauunterlieferanten sind und Ihre Hand durch die closing Türen eines Frachtaufzugs verletzt wird, der vom eigentümer der Anlage besessen wird und beibehalten ist, wo Sie Arbeit durchführen. Sie empfangen Ausgleich für die Verletzung durch die Ausgleichspolice der Arbeitskräfte des Unterlieferanten und entscheiden sich, den Anlageneigentümer vor Gericht zu bringen, damit das Nicht können sichere Bedingungen beibehält. Anstatt, den Fall zu entlassen oder den Eigentümer zu lassen, jedoch ein Gericht zu zahlen, entscheidet, dass der Eigentümer keine Verantwortlichkeit tragen sollte und dass, trotz keiner Behauptung des Vergehens gegen sie, der Unterlieferant und sein Versicherer zahlen sollten.
Weit von Sein fiktiv, sind diese Ereignisse und Behauptungen ein Teil einer realen Berufungsgerichtentscheidung, die die amerikanische Unterlieferanten-Vereinigung (ASA) und sein Kapitel in Wisconsin, ASA von grösserem Milwaukee (ASAGM), das Wisconsin Höchstes Gericht bitten, zu wiederholen. ASA und ASAGM archivierten einen Antrag im hohen Gericht, das Erlaubnis fordert, auf die Seite des Unterlieferanten einzugreifen, zusammen mit einem Schriftsatz der amici Curiae („Freunde des Gerichtes“) erklärend, warum das hohe Gericht das Anklang-Gerichtsurteil wiederholen sollte.
„, wenn tadellos, werden Unterlieferanten gezwungen, für andere Fehler zu zahlen, gibt es einen Versandfehler von Gerechtigkeit,“, sagte ASA Präsident 2004-05 Mat Glover, Vorsitzender, Glover Masonry Associates Inc., Arvada, ist Co. „Übertragung des Risikos ein Teil des Tätigens des Geschäfts, aber missbräuchliche Risikoübergangspraxis wie die Herstellung der Unterlieferanten zahlt, wenn allen sie haben keinen Fehler an sollten nicht für jedermann annehmbar sein.“
Im Fall Mikula V. Miller Brewing Company, der Projekteigentümer, brauendes Miller, wurde von einem verletzten Angestellten des Unterlieferanten geklagt, nachdem die Türen des Frachtaufzugs des eigentümer zusammen zuschlugen und die Hand des Angestellten zerquetschten, während der Angestellte Lohnarbeit an der Brauereianlage des eigentümer durchführte. Das Miller-Brauen behauptet und das Berufungsgericht stimmten zu, dass das Miller-Brauen das harmlos vom Unterlieferanten unter harmlose“ Klausel „des Einflußes, vom Versicherer des Unterlieferanten unter einem Indossament „der zusätzlichen Versicherten“ und auch vom allgemeinen Versicherer der Fremdfirma gehalten zu werden Recht, unter noch einem Indossament „der zusätzlichen Versicherten“ hat.
In ihrem Schriftsatz argumentieren ASA und ASAGM die:
--Bringenrisiken zu den tadellosen Unterlieferanten und allgemeinen zu den Fremdfirmadurchläufen konträr zur geltenden Praxis der Versicherung im Zustand, der die Verkleinerung des Risikos des Verlustes anregt. Solche Verkleinerung ist mit „zusätzlichen Versicherten“ unmöglich, weil sie keinen Anreiz haben, zum von Verlusten zu verringern, wenn sie Abdeckung für Verluste empfangen, für die sie allein im Unrecht sind. --Das Berufungsgericht konnte Wisconsins „Ort“ Satzung [§ 101.11] betrachten nicht, die verordnet wurde, um zu garantieren, dass Gebäude und Eigenschaften sicher für Angestellte und andere sind, die sie frequentieren. Wenn errichtende eigentümer diese Haftung auf andere bringen können, dann wird der Zweck der Satzung untergraben. --Das Gericht von Anklänge akzeptierte irrtümlich das Argument, dass die Abdeckung „der zusätzlichen Versicherten“ für den eigentümer illusorisch gemacht würde, wenn sie nicht auf die Partei „der zusätzlichen Versicherten“ in diesem Fall zutraf. ASA und ASAGM geben ein Gegenbeispiel zu diesem Argument, in dem ein „zusätzliches Versichertes“ oder indemnitee für „zugeschriebene“ oder „stellvertretende“ Haftung bedeckt wird.
ASA klopfte den Unterlieferanten-zugelassene Verteidigung-Fonds, (SLDF) damit die Fonds seine Gerichtskosten in diesem Fall zahlen. Das SLDF wird völlig durch freiwillige Beiträge finanziert und wird für Fälle gekennzeichnet, in denen ASA feststellt, dass die wichtigen zugelassenen Präzedenzfälle, die Unterlieferantenrechte beeinflussen, auf dem Spiel stehen.
Zu mehr Information Kontakt ASA raten Aufbau-Gesetz u. Verträge Brian Cubbage an bcubbage@asa-hq.com oder (703) an 684-3450, Außen1311. Oder, Besuch ASA Web site bei www.asaonline.com und „Unterlieferanten-Verteidigung an klicken.“
Gegründet 1966, dient ASA 5.000 Mitgliedsfirmen und wird dem Verbessern der allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Unterlieferanten durch die vereinheitlichte und genossenschafttätigkeiten eingeweiht. Anblick ASA ist, die vereinigte Stimme zu sein, die dem Verbessern des betrieblichen Umfelds im Bausektor eingeweiht wird. ASA versieht seine Mitglieder mit Verteidigung, Führung, Ausbildung und Netzwerkanschluss. |