Um um das Hauseigentümervereinigung Experte 28. März 2007 bitten durch Richard Thompson
Frage: Während ich verstehe, dass der Vorstand nur einen Maßeinheitseigentümer beschäftigen sollte, wenn ein Pächter die Hauseigentümervereinigung Richtlinien bricht, nicht sein er sinnvoll, den Pächter eine Kopie der Korrespondenz mit dem Maßeinheitseigentümer zu versehen? Antwort: Die Haupteigentümervereinigung hat nur die direkte Ermächtigung, zum von Richtlinien, von Geldstrafen und von Strafen auf Maßeinheitseigentümer zu erzwingen, damit ist, wo Nachrichten der Pächterrichtlinienverletzungen verwiesen werden sollten. Jedoch ist sie gutes sinnvoll, den Pächter und den Mietmanager (wenn jemand anders als den Maßeinheitseigentümer) auf der Korrespondenz zu kopieren. Dass alle Weise, vom Problem gleichzeitig und von der schnelleren Entschließung informiert sind, ist wahrscheinlicher. Frage: Unser Vorstand gibt den Maßeinheitseigentümer Erlaubnis gelegentlich, ihre Plattformen in den allgemeinen Bereich zu verlängern oder in einem Abschnitt hinter ihrer Maßeinheit zu fechten. Ist reines dieses? Antwort: Nicht sollte der Vorstand dies nicht tun, da er einem bestimmten eigentümer exklusiven Gebrauch von allgemeinem Bereich gibt, der allen Mitgliedern gehört. Nur die Mitglieder haben diese Art der Berechtigung und sie kann nur vollendet werden, indem man die regelndokumente ändert. Das Genehmigen dieser Art Änderung kann einen beträchtlichen Prozentsatz der Mitglieder erfordern zu überschreiten und sollte getan werden nie, ohne mit einem Rechtsanwalt zu beraten, der über Ihre anwendbaren Landesgesetze und Ihre regelndokumente kenntnisreich ist. Frage: Unsere Jahresversammlung aufkommt bald ld. Ist es angebracht für die Verwaltungsgesellschaft, die Stimmzettel in einer Vorstandwahl zu zählen? Antwort: Die Verwaltungsgesellschaft sollte von der Zählung von Stimmen klar steuern, da es einen Interessenkonflikt gibt. Stattdessen, sollte der Vorstand einen Wahl-Ausschuss von zwei oder mehr Mitgliedern ernennen, um die Stimmen zu buchen. Die Stimmen und das Tallyblatt sollten auf Akte bis die folgende Wahl gehalten werden. |