| Arbeitgeber müssen eine Kopie von der Zusammenfassung erstellen, die für Angestellte vorhanden ist, die von Arbeitsaufstellungsort zu Arbeitsaufstellungsort, wie Bauarbeiter und auf Angestellte umziehen, die nicht irgendeine örtlich festgelegte Einrichtung regelmäßig berichten. Arbeitgeber mit 10 oder wenigen Angestellten sind im Allgemeinen ausgenommen. Für weitere Informationen auf Protokollierungsanforderungen OSHAS an Berufsverletzungen und Krankheiten, hier klicken. |