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Teilhaberschafts-Vereinbarung - 5/12/2003 - Rechtsanwalts-Rechtsanwalt-zugelassenes Baubestimmung-In Zonen aufteilen

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Teilhaberschafts-Vereinbarung

Dieser TEILHABERSCHAFTS-VERTRAG wird auf __________, 20 zwischen ____________________________________________________________________ und ________________________________________ von ___________________________ geschlossen.
1. NAME UND GESCHÄFT. Die Parteien bilden hiermit eine Teilhaberschaft unter dem Namen von ________________________________________, um ein ________________________________________ zu leiten. Das Hauptbüro des Geschäfts ist im _____________________.
2. AUSDRUCK. Die Teilhaberschaft fängt auf ______________, 20__ an, und fährt, bis beendet fort, wie hierin zur Verfügung gestellt.
3. ERNSTLICH. Das Kapital der Teilhaberschaft wird im Barbestand von den Partnern beigetragen, wie folgt: Ein unterschiedliches Kapitalkonto wird für jeden Partner aufrechterhalten. Auch nicht Partner nimmt irgendein Teil seines Kapitalkontos zurück. Nach der Nachfrage jedes Partners, werden die Kapitalkonten der Partner ständig in den Anteilen aufrechterhalten, in denen der Partnergewinnanteil und Verluste der Teilhaberschaft.
4. GEWINN- UND VERLUST. Die Reingewinne der Teilhaberschaft werden gleichmäßig zwischen die Partner geteilt und die Reinverluste wird gleichmäßig durch sie getragen. Eine unterschiedliche Ertragsrechnung wird für jeden Partner aufrechterhalten. Teilhaberschaft profitiert und Verluste werden zur unterschiedlichen Ertragsrechnung jedes Partners aufgeladen oder gutgeschrieben. Wenn ein Partner kein Habensaldo in seiner Ertragsrechnung hat, werden Verluste zu seinem Kapitalkonto aufgeladen.
5. GEHÄLTER UND ZEICHNUNGEN. Auch nicht Partner empfängt jedes mögliches Gehalt für die Dienstleistungen, die zur Teilhaberschaft übertragen werden. Jeder Partner kann das Habensaldo in seiner Ertragsrechnung gelegentlich zurücknehmen.
6. ZINSEN. Keine Zinsen sind auf den Anfangsbeiträgen zum Kapital der Teilhaberschaft oder auf allen folgenden Kapitaleinlagen zahlend.
7. FÜHRUNGSAUFGABEN UND BESCHRÄNKUNGEN. Die Partner haben gleiche Rechte im Management des Teilhaberschaftsgeschäfts, und jeder Partner widmet sich seine gesamte Zeit der Führung des Geschäfts. Ohne die Zustimmung des anderen Partners soll auch nicht Partner im Namen der Teilhaberschaftsbürgschaft oder Geld zu verleihen oder jedes Handelsblatt zu bilden, zu liefern oder anzunehmen, oder irgendeine Hypothek, Sicherungsvereinbarung, Bindung oder Leasing, oder Kauf oder Vertrag durchführen zu kaufen, oder verkaufen oder Vertrag, um jedes mögliches Eigentum für oder von die Teilhaberschaft anders als die Art des Eigentums zu verkaufen gekauft und im regelmäßigen Kurs seines Geschäfts verkauft.
8. BANKVERKEHR. Alle Fonds der Teilhaberschaft werden in seinem Namen in solchem Scheckkonto oder in Rechnungen niedergelegt, wie von den Partnern gekennzeichnet wird. Alle Zurücknahmen dort von sollen nach den Überprüfungen gebildet werden, die von jedem Partner unterzeichnet werden.
9. BÜCHER. Die Teilhaberschaftsbücher werden im Hauptbüro der Teilhaberschaft beibehalten, und jeder Partner hat ständig Zugang dazu. Die Bücher werden auf einer Finanzjahrbasis gehalten, beginnen___________________ und Ende___________________, und sind geschlossen und am Ende jedes Finanzjahres ausgeglichen. Eine Bilanz wird ab dem Schlusstag gebildet.
10. FREIWILLIGER ENDPUNKT. Die Teilhaberschaft kann von den Partnern jederzeit vertraglich aufgelöst werden, in deren Ereignis die Partner mit angemessener Schnelligkeit fortfahren, das Geschäft der Teilhaberschaft zu liquidieren. Der Teilhaberschaftsname wird mit den anderen Aktiva des Geschäfts verkauft. Die Aktiva des Teilhaberschaftsgeschäfts werden in den folgenden Auftrag benutzt und verteilt: (a) für die Zahlung aller Teilhaberschaftsverbindlichkeiten zahlen oder zur Verfügung stellen und liquidierenunkosten und Verpflichtungen; (b) die Ertragsrechnungen der Partner ausgleichen; (c) den Saldo der Ertragsrechnungen der Partner entladen; (d) die Kapitalkonten der Partner ausgleichen; und (e) den Saldo der Kapitalkonten der Partner entladen.
11. TOD. Nach dem Tod entweder des Partners, hat der überlebende Partner das Recht entweder, die Zinsen des Erblassers an der Teilhaberschaft zu kaufen oder das Teilhaberschaftsgeschäft zu beenden und zu liquidieren.
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Wenn der überlebende Partner wählt, um die Zinsen des Erblassers zu kaufen, dient er Nachricht im Schreiben solcher Wahl, innerhalb drei Monate nach dem Tod des Erblassers, nach dem Vollstrecker oder dem Verwalter des Erblassers oder, wenn zu der Zeit solcher Wahl kein zugelassener Repräsentant ernannt worden ist, nach irgendeinem der bekannten zugelassenen Erben des Erblassers an der letzt-gewußten Adresse solchen Erben. (a) Wenn der überlebende Partner wählt, um die Zinsen des Erblassers an der Teilhaberschaft zu kaufen, ist der Kaufpreis dem Kapitalkonto des Erblassers wie am Datum seines Todes plus die Ertragsrechnung des Erblassers wie am Ende des vorherigen Finanzjahres gleich, erhöht durch seinen Anteil der Teilhaberschaftsprofite oder durch seinen Anteil der Teilhaberschaftsverluste während des Zeitraums vom Anfang des Finanzjahres verringert, in dem sein Tod bis das Ende des Kalendermonats, in dem sein Tod auftrat und verringert durch die Zurücknahmen auftrat, die zu seiner Ertragsrechnung während solchen Zeitraums aufgeladen wurden. Keine Genehmigung wird für Goodwill, Handelsnamen, Patente oder andere immaterielle Güter, ausgenommen gebildet, da jene Aktiva über die Teilhaberschaftsbücher sofort vor dem Tod des Erblassers nachgedacht worden sind; aber der Überlebende wird dennoch berechtigt, den Handelsnamen der Teilhaberschaft zu verwenden. (b) Ausgenommen, wie hierin anders angegeben, das Verfahren hinsichtlich der Verflüssigung von Vermögenswerten und die Verteilung der Aktiva des Teilhaberschaftsgeschäfts die selben wie in Punkt 10 mit Bezug auf freiwilligen Endpunkt angegeben sind.
12. SCHLICHTUNG. Jede mögliche Kontroverse oder Anspruch, der aus oder in Bezug auf diese Vereinbarung entstehen, oder der Bruch hiervon heraus, werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien geschlichtet, dann kann der Erhalt, der amerikanischen Schlichtungs-Verbindung und des Urteils nach dem Preis, der übertragen wird, in irgendeinem Gericht eingeführt werden, das Jurisdiktion davon hat. Zu Urkund dessen haben die Parteien diese Vereinbarung unterzeichnet.
Führte diesen ____________ Tag von _______________, 20___ im ___________________ durch [STADT],
___________________ [ZUSTAND].

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Dieses sind Dokument und Begleitenmaterialien entworfen, um maßgebende Informationen hinsichtlich des Themas zur Verfügung zu stellen, das in ihm umfaßt wird. Es ist nur zu den Abbildungszwecken und dargestellt, unter der Bedingung , dass der Autor und der Verleger nicht an der zugelassenen Wiedergabe teilnehmen, Erklären oder andere Berufsmeinungen. Wenn Rechtsberatung oder andere Mithilfe von Spezialisten angefordert wird, sollten die Services eines kompetenten Fachmannes gesucht werden.


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