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Durchgehen-Asbest-Rechtsstreit

Durchgehen-Asbest-Rechtsstreit -- Warum es ein medizinisches Problem ist

Lawrence Martin, M.D., FACP, FCCP

 

    [Anmerkung: Dieser voll-angemerkte Leitartikel liefert eine medizinische Analyse der Durchgehenasbestansprüche, welche die Gerichte der Nation quälen. Er wird von der Perspektive eines Arztes geschrieben, der hauptsächlich Verteidigungarbeit erledigt hat, aber wer sich angemessen für Zielsetzung hält und weder zum Zivilkläger noch zur Verteidigungrechtsanwaltschaft verpflichtet ist. Der Zweck des Leitartikels ist, Aufmerksamkeit auf die medizinischen Aspekte der Rechtsstreitkrise zu lenken, die allzu oft ignoriert oder missverstanden werden. Ich glaube, dass solche Unwissenheit und/oder Missverständnis der medizinischen Aspekte Hauptbeisteuernde zur gegenwärtigen zugelassenen Krise sind. Zweifellos sollte jedermann mit einem Interesse an diesem Problem (Doktor, Rechtsanwalt, Richter, Journalist, Gesetzgeber, Wirtschaftswissenschaftler, gelegter Analytiker) die Perspektive, die hierin dargestellt werden, und die Hinweise berücksichtigen, die sie stützen. Ich begrüße Rückgespräch von allen möglichen Interessenten. Dieser Artikel kann abhängig von häufiger Neuausgabe sein, während neue Informationen. veröffentlicht werden]

     

     Auszug

    Es gibt z.Z. in den Vereinigten Staaten über 600.000 Asbestkrankheit Antragstellern, wenn eine anderen 600.000 zukünftig geschätzt sind. Die meisten diesen Antragstellern sind nicht Kranke und haben fragliche radiologische Änderungen der Asbestkrankheit. Das sehr große Volumen dieser Ansprüche hat Dutzende Geschäfte zugrunde gerichtet, verstopft den Gerichten der Nation und verzögertem Ausgleich für Leutekranken mit dokumentierter Asbest-in Verbindung stehender Krankheit, wie Mesotheliom. Während diese Ansprüche ein bestätigtes zugelassenes Dilemma sind, sind sie auch ein medizinisches Problem, aus zwei Gründen. Zuerst wurden die Brustradiographien der Antragsteller von den Ärzten gedeutet, die gezahlt wurden, um Krankheit zu finden, also schräg ist im Prozess zugehörig. Diagnosen der Zivilkläger-anstellen-Ärzte der Asbest-in Verbindung stehenden Krankheit erfüllen selten jeden angemessenen medizinischen Standards (wie Bericht für Verwirrungfaktoren) oder erschienene Kriterien für Asbestlunge. Zweitens ist organisierte Medizin über diesen Missbrauch von Diagnosestandards groß leise gewesen. Spezifische Empfehlungen werden, die Diagnose der Massenc$asbestkrankheit Ansprüche zu verbessern angeboten.

     

    Die Rechtslage

    Kaum vergeht ein Monat ohne eine Nachricht über Durchgehenasbestrechtsstreit (Berenson, 2002; Crenshaw, 2002; Girion, 2002; Glater, 2002; Hudak, 2002; Spinner Sim, 2001; Parloff, 2002; Schmitt, 2001; Sherrid, 2001; Thomas, 2002). Nach Ansicht des RAND Instituts für Zivilgerichtsbarkeit, „mehr als 600.000 Einzelpersonen haben Ansprüche gegen mehr als 6.000 Firmen im Ganzen Land durch 2000 geholt, und optimistische Projektionen schlagen vor, dass mindestens da viele Leute Ansprüche zukünftig archivieren. Die Kosten zu den US-Geschäften werden bei $54 Milliarde bis jetzt geschätzt und konnten durch andere $210 Milliarde wachsen“ (Carroll, 2002). Vor obwohl amerikanische Industrie im Wesentlichen Asbestgebrauch Dekaden verringerte und Asbest-in Verbindung stehende Todesfälle fallen, erhöhen sich neue Ansprüche wirklich. Z.Z. stauen mehr als 200.000 Ansprüche für Asbestverletzungen Lieferscheine in den US-Gerichten, einschließlich mehr als 34.000 in der Cuyahoga Grafschaft, die Cleveland (Hudak, 2002) miteinschließt.

    Die überwiegende Mehrheit der gegenwärtigen Antragsteller sind die gegenwärtigen oder pensionierten Fabrik-, Eisenbahn- und Werftarbeitskräfte, erbeten durch Anschlussrollen oder Zeitungsanzeigen (Schmitt, 2001; Berenson, 2002; Girion, 2002; Hudak, 2002; Brickman, 2004). Vor erklärtes Asbest war in ihrer Anlage, oder Arbeitsplatz Jahren, werden sie eine freie SiebungBrustradiographie angeboten. Diese Brustradiographie wird dann von den Ärzten gedeutet, die vom nationalen Institut der beruflichen Sicherheit und der Gesundheit (NIOSH) bestätigt werden als „B-Leser“ (so genannt, weil sie Teil B einer Prüfung auf Röntgenstrahldeutung führen). B-Leser werden von den Zivilklägerrechtsanwälten spezifisch eingestellt, um Asbest-in Verbindung stehende Krankheit zu finden; infolgedessen werden die Brustradiographien blind, aber immer nicht mit Wissen etwas Asbestbelichtung gelesen und dass der Rechtsanwalt Rechtsstreit im Interesse der Arbeitskraft archivieren möchte.
     

    Mit einer „zugelassenen“ Diagnose in der Hand und einem bereiten Antragsteller Prozesse werden, häufig Dutzende pro Antragsteller archiviert (Parloff, 2002; Berenson, 2002; Hudak, 2002; Carroll, 2002, Setzer, 2003; Brickman, 2004). Die geklagten Firmen können entweder die Ansprüche kämpfen oder sie vereinbaren. Die meisten geklagten Firmen vereinbaren, ohne zum Versuch zu gehen oder die angeblichen Diagnosen (Parloff, 2002 medizinisch anzufechten; Carroll, 2002).
     

    Eine unbeabsichtigte Konsequenz von Massenansprüche schnell vereinbaren ist, dass immer mehr Arbeitskräfte und Exarbeitskräfte für Gruppenklageprozesse eingezogen werden und schließlich die Fähigkeit der Firmen überwältigen, die Ansprüche zu zahlen. Bis jetzt haben 60 Firmen Bankrott wegen Asbestrechtsstreites, 22 von ihnen in den letzten zwei Jahren behauptet. Gleichzeitig wird es weit bestätigt, dass die meisten diesen Rechtsanwalt-erbetenen Antragstellern nicht Kranke sind und keine demonstrierbare Beeinträchtigung vom Asbest haben. Weil so viele Firmen, die wirklich Asbestprodukte gewannen oder herstellten, Bankrott gemachter oder aus Geschäft heraus haben, casted Zivilklägerrechtsanwälte ein breiteres Netz, damit Firmen klagen. (Carroll, 2002)

    Das Resultat ist 10 Tausenden Antragsteller, die nicht der Kranke sind, der Tausenden Firmen klagt, die immer mehr nur peripher (häufig durch bloße Akquisition) mit der alten Asbestindustrie (WSJ, 2001) zusammenhängen. Da ein notierter Verteidiger, „Sie Leute haben, die nicht der Kranke sind, der Leute klagt, die nie das Material“ bildeten (Hudak, 2002). Eine Konsequenz ist, dass die Arbeitskräfte, die wirklich durch Asbest geschädigt werden (z.B., Patienten mit Mesotheliom) häufig darunter ausgeglichen werden, oder erleiden verzögerten Ausgleich, wegen des sehr großen Volumens der nicht-kranken Antragsteller (und mit fraglichen Diagnosen) die Gerichte (Berenson, 2002 verstopfend; Crenshaw, 2002; Carroll, 2002 [P. 85]; Hensler, 2002; Hudak, 2002; Parloff, 2002; Taylor, 2002; Thomas, 2002; Setzer, 2003; Brickman 2004). „Betrug“, „Schwindel“ und „Betrug“ ist gerade einige der Ausdrücke, die verwendet werden, um diese unglückliche Finanzlage zu kennzeichnen.

    Das medizinische Problem

    Der zugelassene Morast, der durch Massenasbestansprüche dargestellt wird, wahrscheinlich ist nicht ohne Gesetzgebungstätigkeit örtlich festgelegt (Asbest-Bündnis, 2002; Carroll, 2002; Hudak, 2002; Martin, 2002; Parloff, 2002). Dennoch ist es auch ein „medizinisches“ Problem, aus zwei Gründen: Arztmitschuld und die Ruhe der organisierten Medizin.

    Zuerst konnten Rechtsanwalt-angestiftete Massenansprüche der Krankheit nicht ohne die Mitschuld der Ärzte vorwärts gehen, die sich zu den Zivilklägerrechtsanwälten vermietet haben. Trotz der NIOSH-definierten Standards ist das Panieren für Pneumokoniose in hohem Grade - subjektiv (Ducatman, 1988); wenn Sie gezahlt werden, um Brustradiographien zu lesen, wie anormal, bevorzugt Subjektivität natürlich übermäßige Diagnose.

    Das Potenzial für Missbrauch liegt auf der Hand. Nach Ansicht eines Arztes, der als B-Leser eines Zivilklägers gearbeitet hat, ist mehr Geld für ein anormales als normaler Brustradiographiemesswert zahlend, und in einigen Fällen werden Brustradiographien herum zu anderen B-Lesern gekauft, bis der Rechtsanwalt den Messwert gewünscht erhält (Egilman, 2002).

    Erwartungsgemäß deckt blinded Bericht der SiebungBrustradiographien auf, dass ein erheblicher Prozentsatz vorbei für Asbestlungenerkrankung gedeutet werden (Reger, 1990; Houser, 2002; Brickman, 2004). In einer Studie von 439 Gummireifenarbeitskräften, die als Haben einer anormalen Brustradiographie wegen des inhalierten Asbests gekennzeichnet wurden, könnte ein unabhängiges Gremium von drei Radiologeen diese Diagnose in weniger als 4% (Reger, 1990) nur bestätigen.
     

    Über-Diagnose ist auch meine Erfahrung gewesen, wenn sie einzelne Antragsteller (Martin, 2002) überprüfte.

    • Die überwiegende Mehrheit der Brustradiographien in den Antragstellern, die ich überprüft habe, entsprechen nicht Druckluftanlasser-Standards für die Diagnose, die 1986 eingestellt wird (ATS, 1986). In der B-Leser Ausdrucksweise ist dieses „1/1“, das bedeutet, dass der Röntgenstrahl unmissverständlich die kleinen opacities verkündet, die in Einklang sind mit (aber nicht Diagnose von) Pneumokoniose. Stattdessen werden die überwiegende Mehrheit der Siebungröntgenstrahlen (für, welche Asbestlunge behauptet wird), als „1/0“ gelesen, das bedeutet, der Röntgenstrahl auf erstem Eindruck ist anormal („1“), aber kann normal sein („0“).

       

    • Verteidigung-angestellte B-Leser machen (und normalerweise tun), lesen diese „1/0“ Brustradiographien als Zeigen nicht der Pneumokoniose („Negativ“) ein und zeigen (mindestens) Raum für Widerspruch an. Das Problem ist dieser Expertenzustand der Zivilkläger „mit angemessener medizinischer Sicherheit“, der ihr „1/0“ Messwert Asbestlunge anzeigt, obwohl „1/0“ (durch NIOSH Standards) zweideutig ist. Tatsächlich genügt eine einzelne SiebungBrustradiographie, die als Zeigen der kleinen Opazitätüberfülle gelesen wird (besonders das allgemeinste „1/0“) nicht, Asbestlunge zu bestimmen, da es andere Ursachen, einschließlich das Rauchen mehrfach gibt (Rosenberg, 1997; Weiss, 1984; Weiss, 1991; Dick, 1992, Meyer, 1997). Ebenso gibt es mehrfache Ursachen der pleural Schatten (Licht, 2001), einschließlich Korpulenz (Lee, 2001).

      Die meisten Prozesse werden von der Diagnose erzeugt, die auf einer einzelnen Brustradiographie basiert, nimmt und dann von einem Zivilkläger-angestellten Experten intepreted. Als geeignete Methode für Diagnose jeder möglicher Krankheit, einschließlich Asbestkrankheit, ist diese Methode einfach indadequate (Lawson 2001, Ross 2003). Wie ein Arzt geschrieben hat: „Die klinische Diagnose der Asbestlunge in diesem Jahrhundert erfordert mehr als ein Kastenröntgenbild“ (Ross 2003).

       

    • Vorhandene Krankenblätter auf einzelnen Antragstellern widerlegen häufig die Diagnose. Z.B. in vielen Fällen ist ein Kasten CT-Scan, gegolten empfindlicher als eine Routinebrustradiographie, für jede mögliche Asbestkrankheit negativ. In anderen mehrfachen Brustradiographien der Antragsteller, die zum Rechtsstreit ohne Bezug sind, werden entdeckt, die nie von den unabhängigen Radiologeen als Zeigen jeder zwischenräumlichen Krankheit gelesen wurden.

       

    • Abgesehen von den Problemen mit Brustradiographiedeutung, im Falle der Asbestlunge erfüllen die Mehrheit einen Antragstellern, die ich überprüft habe, nicht irgendwelche der anderen Kriterien, die von der amerikanischen Brust- Gesellschaft veröffentlicht werden (ATS); diese schließen die anormalen Lungenfunktionsprüfungen ein, die Staubeinatmung zuzuschreibend sind, und dokumentierte Geschichte der bedeutenden Asbestbelichtung (amerikanische Brust- Society, 1986). Wie ein Leitartikler unterstrichen hat und auf die Kriterien bezogen verkündet durch den Druckluftanlasser: „Das Problem Überdiagnose, wenn es existiert, ist keine Störung dieser Kriterien, aber nur eine Störung, sie anzuwenden.“ (Beckett, 1997)

    Interessant sind eigene Behandlungärzte der Antragsteller normalerweise von der „Diagnose“ der Asbest-in Verbindung stehenden Krankheit ahnungslos. Tatsächlich wird Asbestlunge, eine Krankheit jetzt selten gesehen, indem man Pulmonologists übt, durch 10 Tausende von Leuten behauptet! Zu allen praktischen Zwecken denn zum meisten Asbest behauptet heute die Diagnose wurde getragen aus einem zugelassenen Antrieb heraus und bleibt nur begrenzt auf der zugelassenen Arena. Für die verhältnismäßig wenigen Fälle, die bei Gericht prozessiert werden, kommen die medizinischen Probleme unten zu einem Kampf des Arztes „Experten,“ jedes von, ist wem durch eine Seite oder die andere eingestellt worden. Befangenheit kann auf beiden Seiten behauptet werden, selbstverständlich und bevor das Panieren eines der Lagenjury eine Experten - oder unzulässig - wie eines anderen gesehenes so gültiges sein kann.
     

    In einem zugelassenen Argument würden meine Erfahrung und Anmerkungen kein Zweifel als Zeugnis eines voreingenommenen Zeuges abgerechnet. Aber es ist hart, zu sehen, wie kein objektiver Analytiker, dass es eine bessere Weise geben muss, für Asbestkrankheit auszusortieren, einem nicht zustimmen könnte, das zugehörige Befangenheit (auf beiden Seiten) herabsetzt, und das Vereinbaren der gesetzmäßigen Ansprüche erleichtert. Andernfalls beenden Sie oben mit „Ausschusswissenschaft“ im Gerichtssaal (Bernstein 2004).

    Wenn die Diagnose wirklich medizinisch ausmachte oder wenn gesetzliche Normen eine objektive Methode der Diagnose verlangten, würde die beste Annäherung sein, alle Brustradiographien blind lesen zu lassen. Dieses könnte vollendet werden von einer unparteiischen Verkleidung der B-Leser, die aus einem öffentlichen Geld heraus gezahlt wurden, und nicht direkt vom Zivilkläger oder von den Verteidigern (Martin, 2002). Ein Prozentsatz der Röntgenstrahlen, die für blinden Messwert gesendet werden (möglicherweise 25%) sollte von den von mittlerem Alter Männern ohne irgendeine Geschichte der beruflichen Staubbelichtung kommen.

    Vereinbarung über zweideutig anormale Brustradiographien in Asbest-herausgestellten Antragstellern könnte mit einem hohen Entschließungkasten CT-Scan (Lynch, 1995) verfolgt werden, las auch blind. Radiologisch-anormale Antragsteller (mit oder ohne einen Kasten CT-Scan) konnten von den Ärzten dann überprüft werden, die mit Pneumokoniosen erfahren wurden (möglicherweise auch mit NIOSH Bescheinigung, wie Brustradiographie B-Lesern). Diese Kliniker würden auch vom gleichen öffentlichen Geld zahlend sein, und sein nicht zu den Rechtsanwälten für jede Seite verpflichtet. Nur können auf diese Weise wesentliche Kriterien für die Diagnose von Asbestkrankheit -- anormale Brustradiographie oder CT-Scan, erforderliche Belichtungsgeschichte, Ausschluss der Verwirrung verwaltet (Lynch, 1995; Rosenberg, 1997) -- ohne unbegründete Befangenheit erfüllt sein. Leider ist Massenasbestrechtsstreit nicht über die Herstellung einer medizinisch-korrekten Diagnose oder objektive Einschätzung, aber über die Kompensation der größten Zahl für irgendwelche Vergangenheitsasbestbelichtungen, egal wie trivial oder beiläufig (Brickman, 2004).
     

    Aus diesen Gründen -- über Deutung der Brustradiographie und der falschen Annahme diese irgendeine anormale Lese- = Asbestkrankheit -- die Asbest-in Verbindung stehenden Diagnosen, die von Zivilkläger-angestellten Ärzten, in der Gesamtheit übertragen werden, tragen keine epidemiologische Gültigkeit. (A-Artikel 2004 im medizinischen Journal Kasten würde scheinen, diese Rechtsanwalt-zahlend-für Diagnosen zu validieren, da er sie alle am Nominalwert nimmt, ohne irgendeine objektive Einschätzung; Ich habe anderwohin auf das Internet geschrieben, dass dieser Kastenartikel „Ausschusswissenschaft“ ist, und zurückgezogen werden sollte.) Nur eine Situation, in der Brustradiographien blind gelesen werden und falls erforderlich verfolgt mit einem Kasten CT-Scan und einer vollständigen Prüfung für Verwirrungfaktoren, kann die Schande der Diagnosen für Miete löschen.
     

    * * *

    Die gegenwärtige Lage ist auch ein medizinisches Problem, weil unsere medizinischen Organisationen über den zunehmenmißbrauch von Diagnosestandards leise gewesen sind. Ich schlage nicht vor, dass jede medizinische Organisation eine Rechtslage nehmen sollte. Jedoch ist sie störend, dass zwei Publikationen 2004, durch die amerikanische Hochschule der Kasten-Ärzte (im Journal Kasten) und die amerikanische Brust- Gesellschaft (im Journal der Atmungs- und kritischen Sorgfalt-Medizin) schien, den Asbest-Betrug zu stützen, da sie seine Diagnosen annahmen, wie prima facie gesetzmäßig. Die Probleme, die durch diese zwei Artikel angesprochen werden, werden in den folgenden Web site besprochen:

     


     

    Druckluftanlasser und ACCP sind nicht allein. Weder hat (AMA) American Medical Association, die amerikanische Hochschule der Radiologie (ACR) noch irgendeine andere amerikanische medizinische Gruppe das Problem angegangen, einem Leitartikel geschrieben oder gewendet sich dem Missbrauch der Diagnose, die jetzt so zügellos ist. 2004 erschien ein Grenzsteinartikel, der weiter die gesetzt Asbestmesswerte demoliert, und er wurde von einer redaktionellen Anspielung auf weit verbreiteten Missbrauch begleitet (Gitlin, et al. und Janower u. Berlin).
     

    Mangel an medizinischer Miteinbeziehung in diesen Problemen hat den Anwaltsberuf Diagnosestandards für Asbestlungenerkrankung kooptieren gelassen. Ein Resultat ist die direkt-angegebene oder geschlossene Annahme durch Journalisten und non-medical Analytiker, dass das medizinische hauptsächlichargument in den Massenansprüchen über Beeinträchtigung ist, und nicht über Diagnose. Die Annahme ist, dass alle oder die meisten Asbestantragsteller „etwas haben, das“ auf der Brustradiographie Asbest-in Verbindung stehend ist und das Hauptargument zurücklassen, ob „gesunde“ oder „intakte“ Asbest-verletzte Leute ausgeglichen werden sollten (Berenson, 2002; Carroll, 2002; Girion, 2002; Glater, 2002; Hudak, 2002; Spinner Sim, 2001; Parloff, 2002; Schmitt, 2001; Sherrid, 2001). In den Lagenmitteln können Legitimität der Diagnose oder Umfang einer Brustradiographiehineininterpretierung peripher besprochen werden, aber werden nie als zentrale Probleme dargestellt.
     

    Sogar hat das RAND Institut für Zivilgerichtsbarkeit, eine renommierte Gruppe, die lang sachlich über Asbestrechtsstreit geschrieben hat, die medizinischen Probleme offenbar fokussieren nicht gekonnt. In einem Abschnitt ihres langatmigen Zwischenberichts, nehmen die RAND-Autoren zu einer Studie durch den Manville Trust zum Effekt Stellung, dem „ungefähr 50% [von Brustradiographien] verließ unabhängigen B-Leser Bericht.“ Fortfahrend im sehr folgenden Punkt, schreiben die Autoren: „Einige neuere Studien haben Brüche der intakten Antragsteller gefunden, die von zwei drittel bis bis 90% aller gegenwärtigen Antragsteller reichen. Weil die meisten diesen Studien von den Beklagten in Auftrag gegeben wurden und weil das Problem zur Asbestrechtsstreitkontroverse zentral ist, werden ihre Entdeckungen heiß“ gewetteifert (Carroll, 2002).
     

    Der ist der Umfang einer Erwähnung über mögliche fehlerhafte Diagnose von diesen Massenansprüche, und sogar scheint diese Diskussion, „Überdiagnose“ mit „intakten Antragstellern“ zu verwechseln. (Keine peer-reviewed medizinische Literatur wird in diesem Abschnitt zitiert. Auch obwohl die Autoren 60 langatmige Interviews leiteten, um ihren Report vorzubereiten, war keines anscheinend mit Ärzten.) Wenn Experten des RANDS vom vollen Umfang von over- und von einer Fehldiagnose in diesen Ansprüchen ahnungslos scheinen, kann man vom Journalismusberuf nicht besser erwarten - oder die Lagenöffentlichkeit im Allgemeinen.
     

    Mein Punkt ist dass das Fehlen peer-reviewed Anmerkung und Analyse durch die medizinische Einrichtung (Druckluftanlasser, ACCP, AMA, ACR, et al.), im Vergleich mit einigen lokalisierten medizinischen Artikeln (Dick, 1992; Ducatman, 1988; Egilman, 2002; Meyer, 1997; Reger, 1990; Rosenberg, 1997; Weiss, 1984; Weiss, 1991), hat Methodik der Diagnose in diesen Massenansprüche fast ein Non-issue geltend gemacht, wenn es ein Haupt sein sollte. Um diesen Punkt zu unterstreichen, schätzt das RAND Institut dass „bestenfalls, nur über Hälfte die Endzahl von Ansprüchen vorwärts“ gekommen ist (Carroll 2002). Der medizinische Beruf muss die abgenutzte Stelle eintragen und einige Standards für Diagnose mindestens klar bilden.
     

    Bei der Untersuchung dieses Artikels I erfuhr, dass eine Druckluftanlasser-Verkleidung sich trifft, um eine modernisierte Aussage auf non-malignant Asbestkrankheiten vorzulegen, bereit zur Freigabe in mid-2003 (Malanga, 2002). Dieses ist lang überfällig, aber die Bemühung sollte andere Organisationen von die Punkte auch ansprechen nicht ausschließen. Meiner Meinung nach sollte jede amtliche Verlautbarung das folgende vollenden: 1) besprechen den Ursprung und der Vorlagenzweck dem panierenden Programm und der gegenwärtige Gebrauch und der Missbrauch von der SiebungBrustradiographie, wenn es Pneumokoniose bestimmt; 2) befürworten blinded Brustradiographiedeutung in den Massensiebungen für Asbestkrankheit; 3) adressieren die Rolle des hohen Entschließungkasten CT-Scannens in der Diagnose; 4) stellen einen Entwicklungsbericht der vorhandenen Literatur auf Diagnose, einschließlich den Helsinki-Papiere 1986 Druckluftanlasser und 1997 zur Verfügung; 5) bilden spezifische Empfehlungen für Medizinischton Diagnose der pleural Krankheit der Asbestlunge und des Asbests; und nicht zuletzt decken 6) Interessenkonflikt jedes Autors wenn überhaupt betreffend persönliche Miteinbeziehung mit Asbestrechtsstreit auf. Uns hoffen lassen dass in hohem Grade - belastete, strittige Art der Asbestdiagnosen vereitelt nicht die Erfüllung dieser Empfehlungen.


    Hinweise

     

    Amerikanische Brust- Gesellschaft. Die Diagnose von nonmalignant Krankheiten bezog auf Asbest. MorgensRev Resp Dis 1986; 134:363 - 368.
     

    Asbest-Bündnis. Experten sprechen heraus: Das Asbest-Problem

    Asbest, Asbestlunge und Krebs: Die Helsinki-Kriterien für Diagnose und Zuerkennung. Scand J Arbeit und Envir Gesundheit 1997; 23: 311-16.
     

    Beckett WS. Diagnose der Asbestlunge: Primum nicht nocere (redaktionell). Kasten 1997; 111: 1427-1428.
     

    Berenson A. Eine Schwankung in den Asbestklagen, viele durch gesunde Zivilkläger. New York Times, 10. April 2002; Seite A1.
     

    Bernstein DB. Halten von Ausschusswissenschaft aus Asbestrechtsstreit heraus. Pepperdine Gesetz-Bericht, Volumen 31, Nr. 1, 2004; 11-28.
     

    Brickman L: Auf den Theorien der Theorie-Kategorie des Asbestrechtsstreites: Trennung zwischen Stipendium und Wirklichkeit. Pepperdine Gesetz-Bericht, Volumen 31, Nr. 1, 2004; 33-170.
     

    Carroll S, Hensler D, Abrahamse A, Bruttoj, weißes M, Ashwood S, Sloss E. Asbest-Rechtsstreit-Kosten und Ausgleich: Ein Zwischenbericht. RAND Corp, Santa Monica, CA, 2002.
    www.RAND.org/publications/DB/DB397
     

    Crenshaw AB. Für Asbestopfer bleibt Ausgleich schwer bestimmbar. Washington Post, 25. September 2002; Seite E01.
     

    Dick JA, Morgan WK, Muir DF, Reger RB, Sargent N. Die Bedeutung der unregelmäßigen opacities auf der Kastenröntgenaufnahme. Kasten 1992; 102: 251-260.
     

    Ducatman morgens, Yang WN, Forman SA. „B-Leser“ und medizinische Überwachung des Asbests. Journal von Arbeitsmedizin 1988; 30:644 - 647.
     

    Egilman D. Asbestsiebungen. MED 2002 Amer-J Indust; 42: 163.
     

    Gitlin JN, Koch LL, Linton OW, Garrett-Mayer E. Vergleich „der b-“ Leser' Deutungen der Kastenröntgenbilder für Asbest bezogene Änderungen. Akademische Radiologie 2004; 11: 843-856. (Leitartikel durch Janower u. Berlin auch sehen, unten)
     

    Girion L. Asbestklagen werden weiterverbreitet. Los Angeles Times, 26. September 2002. ;
     

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    Houser SEITE: Affadavit Manville Personenschaden-Zahlungsausgleich-Trust-im medizinischen Bilanz-Verfahrens-Rechtsstreit, 98 Civ. 5693, 13. März 1999, P. 9; veranschlagen in Carroll S, in Hensler D, Abrahamse A, Bruttoj, weißes M, Ashwood S, Sloss E. Asbest-Rechtsstreit-Kosten und Ausgleich: Ein Zwischenbericht. RAND Corp, Santa Monica, CA, 2002.
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    Korrigiertes 20. November 2004.


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